Regeln für Berufsbezeichnungen Was bei Berufsbezeichnungen zu beachten ist.
Nicht jeder darf sich einfach nennen wie wer oder sie möchte
Inhaltsverzeichnis:
1. Definition
Was ist eine Berufsbezeichnung?
Eine Berufsbezeichnung ist ganz einfach der offizielle Titel eines Berufes, der zur Erhaltung und Schaffung der Lebensgrundlage ausgeübt wird. Sie ist von Berufsgruppen zu unterscheiden. Diese bezeichnen nämlich Systematiken und Klassifizierungen von Berufen nach verschiedenen Merkmalen.
2. Führung von Berufsbezeichnungen
Wann darf man eine Berufsbezeichnungen offiziell führen?
Berufsbezeichnungen können nur geführt werden, wenn man einen Beruf ausübt oder einen Beruf erlernt hat aber nicht mehr ausübt. Auszubildende müssen einen entsprechenden Zusatz an ihre Berufsbezeichnung anhängen. Hochschulgrade wie das Diplom, der Bachelor oder Master können an die Berufsbezeichnung angehangen werden, um zu kennzeichnen, dass ein Studium absolviert wurde.
Das unrechtmäßige Führen von Berufsbezeichnungen, Titeln oder Abzeichen ist laut § 132a Strafgesetzbuch verboten und wird mit Freiheits- oder Geldstrafen bestraft.
3. Geschützte Berufsbezeichnungen
Welche Berufsbezeichnungen sind geschützt in Deutschland?
Um Verbraucher, Kunden, Klienten und Patienten zu schützen gibt es Berufsbezeichnungen, die nur mit einer abgeschlossenen Lehre oder einem beendeten Studium ausgeführt werden dürfen. Schließlich muss man sich absolut sicher sein können, dass der Chirurg, der einen operieren soll, auch genau weiß was er da tut.
Hier einige Beispiele für geschützte Berufsbezeichnungen:
- Alle Arztberufe
- (Psychologischer) Psychotherapeut
- Apotheker
- Anwalt, Notar
- Steuerberater
- Erzieher, Logopäde
- Staatliche Abschlussbezeichnungen wie „staatlich geprüfter…“
- Restaurantfachmann/-frau
- Etc.
In manchen Bundesländern wurde die Liste um weitere Berufsbezeichnungen erweitert.
4. Beispiele nicht geschützter Berufsbezeichnungen
Nicht geschützte Berufsbezeichnungen darf jede Person nutzen, auch wenn sie keine Ausbildung in dem Bereich hat. Für einige dieser Berufe gibt es nicht mal Ausbildungen, zumindest nicht auf die Art und in dem Umfang wie man das kennt.
Beispiele nicht geschützter Berufsbezeichnungen:
- Detektiv, Personenschützer
- Coach
- Kapitän
- Hundetrainer
- Fotograf
- Schauspieler
- Vermögensberater
- Kellner
- Etc.
5. Berufsbezeichnungen in Anschriften (nach DIN 5008)
Es gibt klare Regelungen an welcher Stelle welche Bezeichnung zu stehen hat. Diese sind in der DIN 5008 festgelegt.
- Akademische Titel und Diplome stehen unmittelbar vor dem Namen. Der Titel „Professor“ sollte bei genügend Platz ausgeschrieben werden.
- Doktortitel werden immer abgekürzt.
- Bachelor- und Mastergrade stehen grundsätzlich hinter dem Namen.
- Berufsbezeichnungen können hinter die Anrede gesetzt werden. Eleganter ist die Schreibweise unterhalb des Namens.
6. Vorstellung bestimmter Berufsbezeichnungen
In Deutschland gibt es wie oben schon kurz vorgestellt bestimmte Berufe, die nur nach einer bestimmten Ausbildung oder einer qualifizierenden Weiterbildung offiziell ausgeübt werden darf. Unter anderem zählen die folgenden drei Berufe dazu und natürlich gibt’s zu jedem dieser und auch noch anderen Berufen detaillierte Infos zum Job und Gehalt:
7. Fazit
Um Berufsbezeichnungen, Titel und Ähnliches führen zu dürfen, muss man nachweisen können, dass eine entsprechende Leistung, sei es in Form einer Ausbildung, eines Studiums oder etwas anderem, nachgewiesen werden kann. Andernfalls läuft man Gefahr eine gesetzliche Strafe zu erhalten, wenn man erwischt wird.
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